Der Angeklagte leitete mehrere Unternehmen, für die er von einem deutschen Autobauer 1.800 fabrikneue Fahrzeuge mit erheblichen Mengenrabatten kaufte. Die Mengenrabatte waren zwischen 2 bis 9 % höher als üblicherweise eingeräumt werden. Der Angeklagte verpflichtete sich, die Fahrzeuge nicht vor Ablauf einer Haltefrist von sechs Monaten zu weiterzuverkaufen. Tatsächlich verkaufte er die Fahrzeuge sofort mit […]
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