Die Finanzverwaltung hat einmal mehr eine Steuer-CD angekauft, die gestohlene Daten über Bankkunden enthält. Jetzt sind Bankkunden mit einem Konto in Luxemburg betroffen. Da nun auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Finanzbehörden befugt sind, die Daten von Steuer-CDs für Ermittlungsmaßnahmen zu verwenden, müssen sich die Betroffenen darauf einrichten, dass Ermittlungsverfahren nun gegen sie eingeleitet […]
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