Früheres Kapitalersatzrecht in Altfällen weiterhin anwendbar

Der 2. Senat des Bundesgerichtshof hat in seiner Urteil vom 26.01.2009 entschieden, dass die früheren Regelungen zum Eigenkapitalersatzrecht auch nach Einführung des Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts sowie zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) für sogenannte „Altfälle“ gelten. Der Bundesgerichtshof hat derzeit weder den Wortlaut des Urteils abgedruckt, noch eine vollständige Pressemitteilung verfasst. Sobald dies der Fall ist, werden wir die Einzelheiten des Urteils erläutern.

November 4, 2021

Bundesgerichtshof entscheidet über die Schadensersatz

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Leo Kirch, Gründer des seinerzeit im Mediengeschäft tätigen Kirch-Konzerns, […]
November 4, 2021

Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

1. Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten K. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Untreue, und wegen […]
November 4, 2021

Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Bauvorhaben in der Stadt Ratingen aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einem Beigeordneten der Stadt Ratingen vorgeworfen, von zwei Bauunternehmern Geldzahlungen in Höhe von ca. 250.000 DM entgegengenommen und sich dafür unter Zurückstellung […]