Die Finanzämter bekommen in vielen Fällen von außenstehenden Stellen Mitteilungen über steuerrelevante Sachverhalte, ohne dass diese Informationen durch das Finanzamt explizit angefordert werden müssen.
Zunächst sind Notare, Standesämter und Gerichte Informationsquellen für das Finanzamt. So sind Notare verpflichtet, das Finanzamt über Gründungen, Kapitalerhöhungen oder Kapitalherausgaben, Umwandlung sowie Auflösung von Kapitalgesellschaften oder auch Verfügungen über Anteile zu informieren und die entsprechenden Unterlagen in Kopie zuzusenden. Die Standesämter informieren das Finanzamt über Sterbefälle.
Wichtige Informationsquelle für die Veranlagungsstelle und die Steuerfahndung sind jedoch auch eigene Angaben des Steuerpflichtigen. Sind die abgegebenen Steuererklärungen nicht schlüssig, so weckt dies den Verdacht der Veranlagungsstelle und führt manches Mal zu Ermittlungen der Steuerfahndung.
Ganz wesentliche Informationsquelle gerade im Bereich der Steuerhinterziehung für die Finanzämter ist die anonyme Anzeige. Hier sind häufig ehemalige Mitunternehmer, Ehegatten und enttäuschte Liebhaber am Werk, die dem Ex etwas Böses wollen.
Weitere Informationsquelle für Finanzämter sind noch Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter sowie der Informationsaustausch mit ausländischen Finanzämtern. In Ausnahmefällen, nämlich bei der Ermittlung wegen des Verdachts der Geldwäsche, ist auch die Telefonüberwachung möglich.