Steuerrecht – Ein Rechtsgeschäft ist als steuerlich wirksam zu betrachten – gleich, ob zwischen den Parteien die zivilrechtliche Wirksamkeit streitig ist oder nicht

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 16.05.2013, Az. IV R 6/10, detailliert zu der Frage Stellung genommen, ob ein Rechtsgeschäft, über dessen zivilrechtliche Wirksamkeit die Parteien streiten, steuerrechtlich als wirksam zu betrachten ist.

In dem entschiedenen Sachverhalt bestand Streit zwischen zwei Gesellschaftern darüber, ob ein Abtretungsvertrag über einen KG-Anteil wirksam war oder nichtig und damit rückabzuwickeln. Die Klägerin stellte sich auf den Standpunkt, dass die Übertragung des KG-Anteils nichtig gewesen sei und die Übertragung des KG-Anteils rückabzuwickeln sei. Sie folgerte daraus, dass damit auch die steuerlichen Folgen der Übertragung des KG-Anteils unwirksam geworden seien. Das Finanzamt stellte sich auf den Standpunkt, dass die zivilrechtliche Wirksamkeit der Anteilsübertragung für die steuerliche Bewertung nicht entscheidend ist. Steuerlich sei das Rechtsgeschäft als wirksam anzusehen.

Hierzu hat der Bundesfinanzhof nunmehr klargestellt, dass allein der Streit zwischen zwei Gesellschaftern über die Wirksamkeit einer KG-Anteilsübertragung nicht dazu führt, dass die Übertragung des KG-Anteils steuerlich unwirksam wird. Vielmehr ist es so, dass in einem solchen zivilrechtlichen Streit das Rechtsgeschäft in steuerlicher Hinsicht als wirksam zu betrachten ist, bis die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch rechtskräftiges Urteil oder durch einen Vergleich festgestellt ist und der Vollzug auch tatsächlich rückgängig gemacht wird.

Diese erneute Bekräftigung des Bundesfinanzhofs dient vor allem der Rechtssicherheit des Steuerpflichtigen aber auch der Finanzverwaltung. Auf der anderen Seite schafft dieses Urteil für den Steuerpflichtigen auch große Probleme. So kann diese Rechtsprechung den Steuerpflichtigen steuerlich enorm belasten, obgleich diesem steuerlichen Ergebnis keine wirksame zivilrechtliche Vereinbarung gegenüber steht. Erst die vollständige zivilrechtliche Klärung führt zu einem angemessenen steuerlichen Ergebnis. Weil zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu ihrer rechtskräftigen Entscheidung häufig über Jahre geführt werden müssen, ist diese Rechtsprechung für den Steuerpflichtigen, der im steuerlichen Verfahren Rechtsschutz sucht, eine sehr unbefriedigende Lösung.

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