Steuerrecht / Insolvenzrecht: Der Einkommensteuererstattungsanspruch, der sich aus einer freigegebenen Tätigkeit des Insolvenzschuldners ergibt, steht nicht der Insolvenzmasse zu.

Folgende Grundkonstellation liegt dem entschiedenen Fall zugrunde:

Durch die freigegebene selbstständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners während der Insolvenz entsteht ein Steuererstattungsanspruch, hier ein Erstattungsanspruch von überzahlter Einkommensteuer. Nun stellt sich die Frage, wem dieser Erstattungsanspruch zusteht, der Insolvenzmasse oder dem Insolvenzschuldner.

Die Insolvenzverwalter haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, diese Steuererstattungsansprüche, sei es aus Umsatzsteuer oder auch aus Einkommensteuer, für die Insolvenzmasse einzuziehen. Umgekehrt waren die Finanzämter bemüht, diese Steuererstattungsansprüche mit steuerlichen Altforderungen aus der Zeit vor der Insolvenz zu verrechnen. Für die Umsatzsteuer hat der Bundesfinanzhof bereits im Jahre 2010 entschieden, dass die Finanzverwaltung Umsatzsteuererstattungsansprüche des „freigegebenen“ Insolvenzschuldners mit Altverbindlichkeiten aus der Zeit vor der Insolvenz verrechnen kann. So verhält es sich nun auch mit überzahlten Einkommensteuervorauszahlungen. Auch hier kann das Finanzamt mit steuerlichen Altforderungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung verrechnen (FG Münster, Az.: 14 K 1917/12 AO).

Für Berater, die Mandanten betreuen, die im Rahmen der Insolvenz eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ist diese Entscheidung durchaus von Bedeutung. Sie bedeutet nämlich auch, dass der Insolvenzschuldner, der keine Altverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt hat, den Steuererstattungsanspruch für sich vereinnahmen kann.

November 4, 2021

Bundesgerichtshof entscheidet über die Schadensersatz

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Leo Kirch, Gründer des seinerzeit im Mediengeschäft tätigen Kirch-Konzerns, […]
November 4, 2021

Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

1. Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten K. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Untreue, und wegen […]
November 4, 2021

Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Bauvorhaben in der Stadt Ratingen aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einem Beigeordneten der Stadt Ratingen vorgeworfen, von zwei Bauunternehmern Geldzahlungen in Höhe von ca. 250.000 DM entgegengenommen und sich dafür unter Zurückstellung […]