Der Insolvenzverwalter muss im Rahmen eines Anfechtungsprozesses den Nachweis führen, dass der Gläubiger bei Annahme der Zahlung Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners hatte. Dieser Nachweis ist anhand konkreter Tatsachen zu führen. Pauschalbehauptungen sind dafür nicht ausreichen. Der Insolvenzverwalter muss die Kenntnis von der Zahungsunfähigkeit im Einzelnen darlegen (OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2013, Az. 3 […]
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