Zum 01.01.2015 gelten Neuregelungen zur Wirksamkeit der Selbstanzeige. Diese möchten wir kurz und knapp vorstellen: Bislang galt, dass ab einem Hinterziehungsbetrag pro Jahr, pro Steuerart in Höhe von € 50.000,00 und mehr, eine Straffreiheit nur dann in Betracht kommt, wenn zusätzlich ein Strafzuschlag in Höhe von 5% bezahlt wird. Diese Grenze von € 50.000,00 ist nun auf […]
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