Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 04.02.2012, Az. VIII R 42/09, eine sehr praxisrelevante Entscheidung getroffen. Welche Auswirkungen sich aus dieser Entscheidung in Zukunft ergeben, ist noch nicht absehbar. Der Bundesfinanzhof hatte einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem der Steuerpflichtige ein betriebliches Kraftfahrzeug, Marke Porsche 911, nutzt. Für die private Nutzung standen ein Porsche 928 […]
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