Ist der Steuerberater über nicht deklarierte Einkünfte informiert, so ist er bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung oder auch der Buchhaltung gezwungen, diese Einkünfte mit aufzunehmen. Tut der Steuerberater die nicht, so wirkt er an der Steuerhinterziehung des Mandanten mit. Der Steuerberater leistet dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, § 27 StGB. Dem Steuerberater […]
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