Dürfen Mandantenunterlagen in den Räumen des Steuerberaters beschlagnahmt werden?

– Urteil vom 12.08.09 (56Qs7/09)

Das Landgericht Essen hat sich mit Urteil vom 12.08.2009 (56Qs7/09) der vielfach in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht angeschlossen, wonach Unterlagen eines Beschuldigten nur so lange nicht beschlagnahmt werden dürfen, wie die Bearbeitung durch den Steuerberater andauert.

In der zitierten Entscheidung hatte die Kammer über den Fall einer beschuldigten Einzelhändlerin zu befinden. Deren Steuerberater hatte die Jahresabschlüsse für die Jahre 2005-2007 bereits erstellt und freigegeben. Anlässlich einer Betriebsprüfung, die in den Räumen des Steuerberaters stattfinden sollte, stellte ihm die Beschuldigte die Unterlagen wiederum zur Verfügung.

Der Steuerprüfer hielt die Nettoerträge jedoch für zu niedrig, woraufhin das Finanzamt ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte einleitete. Auf den Beschluss des Amtsgerichts Essen hin wurden die Räume des Steuerberaters durchsucht und mehrere Ordner beschlagnahmt. Die vom Steuerberater eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg.

Grundlage der Durchsuchung und Beschlagnahme ist der Tatverdacht der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Die Anordnungen sind auch nicht rechtswidrig, da sie sich nicht auf Gegenstände beziehen, die aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechtes des Steuerberaters beschlagnahmefrei sind. Gemäß § 53 StPO gehören Steuerberater zu dem zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personenkreis. Daher unterliegen gem. § 97 StPO auch die Unterlagen, die ihm in seiner Funktion als Steuerberater anvertraut werden, der Beschlagnahmefreiheit. Mit der Erstellung und Freigabe des jeweiligen Jahresabschlusses endet diese jedoch. Die Beschlagnahmefreiheit soll lediglich sicherstellen, dass der Steuerpflichtige die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen kann, ohne befürchten zu müssen, dass die dabei offengelegten Daten später gegen ihn verwendet werden. Das soll dem Beschuldigten jedoch nicht ermöglichen, sich hinter dem Steuerberater zu verstecken.

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