Untreue bei Kassenärzten

Das LG Mannheim hatte fünf Angeklagte Augenärzte wegen Betrugs und Untreue verurteilt. Sie hatten absprachegemäß von einem mitangeklagten Unternehmer umsatzbezogene Preisnachlässe und Rückvergütungen („kick-backs“) für die von ihnen bezogenen Augenlinsen und Medikamente erhalten, die jeweils in bar an sie ausgezahlt und nicht an die Krankenkasse abgeführt wurden.

Der BGH sieht darin den Tatbestand der Untreue erfüllt. Der BGH geht davon aus, dass der Kassenarzt bei der Verordnung von Medikamenten gegenüber dem Apotheker als Vertreter der Krankenkassen auftritt. Missbräuchliche Verordnungen begründen deshalb den Tatbestand der Untreue durch Missbrauch der Vertretungsmacht.

Ein Betrug gegenüber dem beliefernden Apotheker scheidet dagegen aus, weil dieser keine Prüfungspflicht hat und bei formal ordnungsgemäßen Verordnungen in seinem Vertrauen auf die Bezahlung des Kaufpreises geschützt wird.

Der Anbieter von Rückvergütungen kann Anstifter zur Untreue sein.

BGH, Beschluss v. 27.04.2004 – NStZ 2004, 568

November 4, 2021

Bundesgerichtshof entscheidet über die Schadensersatz

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Leo Kirch, Gründer des seinerzeit im Mediengeschäft tätigen Kirch-Konzerns, […]
November 4, 2021

Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

1. Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten K. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Untreue, und wegen […]
November 4, 2021

Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Bauvorhaben in der Stadt Ratingen aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einem Beigeordneten der Stadt Ratingen vorgeworfen, von zwei Bauunternehmern Geldzahlungen in Höhe von ca. 250.000 DM entgegengenommen und sich dafür unter Zurückstellung […]