Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht habe ich die Kompetenz, meine Mandanten in steuerstrafrechtlichen Verfahren erfolgreich zu verteidigen. Dabei steht neben dem strafrechtlichen Verfahren immer die steuerliche Würdigung des Sachverhalts im Vordergrund. Nur wer steuerlich beschlagen argumentiert, wird auch das Strafverfahren zu einem guten Ergebnis führen können.
Seit vielen Jahren berate ich meine Mandanten bei der Erstellung von Selbstanzeigen. Mehr zur Selbstanzeige erfahren Sie hier:
Selbstanzeige – die Voraussetzungen, die Konsequenzen
Ich vertrete meine Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und des Insolvenzstrafrechts. Zu meinen Mandanten zählen Unternehmer, Freiberufler sowie Geschäftsführer / Vorstände von Gesellschaften, aber auch Privatpersonen. Da ich nicht als Insolvenzverwalter tätig sind, besteht kein kollegialer Interessenkonflikt mit Insolvenzverwaltern.
Im Einzelnen unterstütze ich meine Mandanten bei folgenden Sachverhalten:
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: +49 (0)211 – 159 66 250
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