Insolvenzrecht / Insolvenzstrafrecht

Im Bereich des Insolvenzrechts setze ich die Interessen meiner Mandanten gegenüber dem Insolvenzverwalter durch und verteidige meine Mandanten im Bereich des Insolvenzstrafrechts. Zu meinen Mandanten zählen Unternehmer, Freiberufler sowie Geschäftsführer und Vorstände von Gesellschaften. Da ich nicht als Insolvenzverwalter tätig sind, besteht für mich auch kein kollegialer Interessenkonflikt mit Insolvenzverwaltern. So kann ich Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter mit voller Kraft durchsetzen.

Ich berate meine Mandanten im Insolvenzrecht in folgenden Bereichen:

Darüber hinaus verteidige ich meine Mandanten im Bereich des Insolvenzstrafrechts. Meine Doppelqualifikation als Fachanwalt für Insolvenzrecht und als Fachanwalt für Strafrecht kommt meinen Mandanten dabei besonders zu Gute.

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