Was wir machen, machen wir Richtig.

Steuerstrafrecht / Selbstanzeige

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht habe ich die Kompetenz, meine Mandanten in steuerstrafrechtlichen Verfahren erfolgreich zu verteidigen. Dabei steht neben dem strafrechtlichen Verfahren immer die steuerliche Würdigung des Sachverhalts im Vordergrund. Nur wer steuerlich beschlagen argumentiert, wird auch das Strafverfahren zu einem guten Ergebnis führen können.

Seit vielen Jahren berate ich meine Mandanten bei der Erstellung von Selbstanzeigen. Mehr zur Selbstanzeige erfahren Sie hier:

Selbstanzeige – die Voraussetzungen, die Konsequenzen

Betriebsprüfung / Steuerstreit

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrechtwahre und verteidige ich Ihre Rechte während der Betriebsprüfung und berate Sie auch im Vorfeld von Betriebsprüfungen.

Weiterhin vertrete ich Ihre steuerlichen Interessen in streitigen Verfahren gegenüber der Finanzverwaltung – sei es im Rahmen des Einspruchsverfahrens, vor dem Finanzgericht oder auch dem Bundesfinanzhof. Eine besondere Kompetenz habe ich mir dabei im Bereich des Steuerrechts in der Insolvenz erarbeitet.

Insolvenzrecht / Insolvenzstrafrecht

Ich vertrete meine Mandanten im Bereich des Insolvenzrechts und des Insolvenzstrafrechts. Zu meinen Mandanten zählen Unternehmer, Freiberufler sowie Geschäftsführer / Vorstände von Gesellschaften, aber auch Privatpersonen. Da ich nicht als Insolvenzverwalter tätig sind, besteht kein kollegialer Interessenkonflikt mit Insolvenzverwaltern.

Im Einzelnen unterstütze ich meine Mandanten bei folgenden Sachverhalten:

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: +49 (0)211 – 159 66 250