Der 2. Senat des Bundesgerichtshof hat in seiner Urteil vom 26.01.2009 entschieden, dass die früheren Regelungen zum Eigenkapitalersatzrecht auch nach Einführung des Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts sowie zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) für sogenannte „Altfälle“ gelten. Der Bundesgerichtshof hat derzeit weder den Wortlaut des Urteils abgedruckt, noch eine vollständige Pressemitteilung verfasst. Sobald dies der Fall ist, werden wir die Einzelheiten des Urteils erläutern.